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Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d) Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)KopfbereichArbeitSozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagoginSozialarbeiterin/Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)Landkreis Zwickau LandratsamtVollzeitZwickauab sofortunbefristetGesternStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe S11b TVöD-VKA

Das Landratsamt Zwickau sucht am derzeitigen Standort Zwickau

eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter Familiengerichtshilfe (w, m, d)

unter der Kennziffer: 99/2024/DII

im Dezernat: Jugend, Soziales und Bildung
für das: Jugendamt/Sachgebiet Spezieller Sozialdienst
in: Vollzeit (mit 39 Wochenstunden)
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 11b TVöD-VKA (bei Vorliegen der geforderten Qualifikation)
Beschäftigungsdauer: unbefristet
Beschäftigungsbeginn: zum nächstmöglichen Termin

Ihr Aufgabengebiet

Sie sind verantwortlich für die Informations- und Auskunftserteilung einschließlich der Durchführung eines Vorabgespräches.
Ihre Hauptaufgabe liegt in der Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und bei der Ausübung des Umgangsrechts. Das heißt im Einzelnen:
Sicherstellung einer ganzheitlichen Beratung der Eltern unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen
Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge im Falle der Trennung und Scheidung und Erarbeitung von Umgangsregelungen aller umgangsberechtigten Personen unter Berücksichtigung des Kindeswohls
Analyse der Familiensituation und Einbringen von sozialen und erzieherischen Gesichtspunkten des Kindes
Durchführung von Hausbesuchen und Besuch von Kindereinrichtungen und Schulen zur Einschätzung der aktuellen Familiensituation und Erfassung der Sicht des Kindes
Vermittlung und Koordinierung bei der Herstellung und Ausführung gerichtlicher oder außergerichtlicher Umgangsregelungen
Abprüfung, Entscheidung, Einleitung und Überwachung der begleiteten Umgangsformen
Abschätzen des Risikos von Kindswohlgefährdungen und bei Verdacht Abgabe an den Allgemeinen Sozialdienst
Führen notwendiger Statistiken, Registraturen und Archivierungen
Die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII und unter Beteiligung gemäß § 7 i.V.m. § 162 FamFG ist ebenfalls Teil der Aufgabe. Das bedeutet:
regelmäßige Teilnahme an Verhandlungen in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen am Amtsgericht und Oberlandesgericht unter Beachtung des Beschleunigungsgebotes, dabei Berichterstattung im Rahmen der Anhörung mit Entscheidungsfindung und Empfehlungen zum Wohl des Kindes, erforderlichenfalls Anfertigung von schriftlichen Stellungnahmen
Ausübung des Beteiligtenstatus des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren mit Antragsberechtigung unter Kindeswohlaspekt
interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation der professionell Beteiligten (z.B. Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger, Gutachter, Beratungsstelle, ASD, Rechtsanwälte u.a.)
In ihrer Funktion wirken Sie im Arbeitskreis „Kind im Trennungskonflikt“ zur Entwicklung eines einheitlichen Konzeptes zur Umsetzung des FamFG mit.

Unsere Erwartungen:

ein Studienabschluss als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
umfassende Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I, VIII und X, Grundgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gewaltschutzgesetz, Jugendschutzgesetz)
eine hohe psychische und physische Belastbarkeit
die Fähigkeit im Umgang mit wechselndem Klientel
die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
ein PKW-Führerschein und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
Vorteilhaft sind bereits erworbene Erfahrungen im ausgeschriebenen Aufgabenbereich.

Unser Angebot

eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuche (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 12. Mai 2024
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
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