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Sachbearbeiter Landpacht und Nutzungsgestattungen (m/w/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeiter Landpacht und Nutzungsgestattungen (m/w/d) Sachbearbeiter Landpacht und Nutzungsgestattungen (m/w/d)KopfbereichArbeitVerwaltungsfachangestellte/r - KommunalverwaltungSachbearbeiter Landpacht und Nutzungsgestattungen (m/w/d)Landkreis WittenbergVollzeitLutherstadt Wittenbergab 01.08.2024unbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: EG 9a TVöD/ VKA

Stellenausschreibung

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Schulverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Sachbearbeiter Landpacht und Nutzungsgestattungen (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9a TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Was erwartet Sie?

In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

1. Bearbeitung von Anträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz, u. a.

Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
Erfassung der Landpachtverträge in der fachspezifischen Software
Antragsprüfung bezüglich Voraussetzungen der Anzeigepflicht, mögliche Beanstandungsgründe unter Einbeziehung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Erstellung von Bescheiden in Landpachtangelegenheiten
Ausfertigung von Pachtregisterauszügen
Überwachung der angezeigten Landpachtverträge auf Aktualität;
Durchsetzung der Anzeigepflicht für nicht angezeigte Verträge
Mitwirkung bei Verfahren nach § 8 LPachtVG (Anträge auf gerichtliche Entscheidung)
Erstellung von Pachtpreisstatistiken als Grundlage für den Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt

2. Prüfung der nach § 52 Landwirtschaftsanpassungsgesetz geschlossenen Nutzungsgestattungen, u. a.

Prüfung der Eigentumsverhältnisse (Recherchen Grundbuchämter, Standesämter, Einwohnermeldeämter, Nachlassgerichte, Archive usw.) zur Eigentümer- bzw. Erbenermittlung
Prüfung der Nutzungsverhältnisse (Bewirtschafter, Nutzungsart, Flur/Flurstücke, Größe)
Aufhebung der Nutzungsgestattung bzw. Übergabe an den Sachbearbeiter Gesetzliche Vertretung zur weiteren Aufgabenerledigung
Prüfung der Nutzungsentgelte aus den Nutzungsgestattungen hinsichtlich angemessener Höhe, ordnungsgemäßer Hinterlegung sowie mündelsicheren verzinslichen Anlage

3. Bearbeitung von Anträgen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, u. a.

Prüfung der Anträge bezüglich der Genehmigungspflicht
Einbeziehung verschiedener Akteure
Erstellung von Bescheiden / Zeugnissen nach dem GrdstVG

4. Fachadministration „Archikart“, u. a.

fachdienstinterner Ansprechpartner zu allen Belangen um die Fachsoftware „Archikart“
Kommunikationspartner zur Softwarefirma
Nutzer- und Rechteverwaltung

5. Bearbeitung von Anträgen nach der Grundstücksverkehrsordnung, u. a.

Prüfung der Anträge bezüglich der Genehmigungspflicht
Erstellung von Bescheiden / Zeugnissen nach der GVO

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten

Was erwarten wir?

Kenntnisse LPachtVG, GrdstVG, GVO, BGB (insbesondere Schuldrechtsverhältnisse, Sachenrecht, Erbrecht, Verjährung), EGBGB (Sachenrecht - Artikel 233), VwVfG und KAG LSA
gute PC-Kenntnisse
Fähigkeit zur eigenständigen, strukturierten Arbeit und kooperativer Zusammenarbeit mit Kollegen
Fähigkeiten zur Kommunikation und Gesprächsführung
organisatorische Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
Führerschein der Klasse B

Was bieten wir?

ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 23. Mai 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

Hinweis:

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 3. Mai 2024
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Veröffentlicht am 04.05.2024

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