Aufgaben des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Bornaer Land
Der Zweckverband hat die Aufgabe, anstelle seiner Mitglieder die öffentliche Wasserversorgung im Sinne des § 57 Abs. 1 SächsWG durchzuführen. Er hat insbesondere alle Wasserversorgungsanlagen zu errichten, zu unterhalten, zu erweitern und zu betreiben.
Sämtliche Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder zur Wasserversorgung und die damit verbundenen Befugnisse und Verpflichtungen gegenüber Anschlussnehmern und Dritten gehen in vollem Umfang auf den Zweckverband über.
Dies gilt insbesondere für das Recht, Abgaben zu erheben.
Der Zweckverband regelt die Bedingungen der von ihm durchzuführenden Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung durch Satzungen.
Der Zweckverband kann Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung für Dritte erledigen.
Art des Unternehmens:
Unternehmen
Branche:
Andere / Nicht klassifiziert
Gesuchte Berufsfelder:
Büro und Personal, Handwerk, Produktion und Technik, Gastronomie und Tourismus