Studentenwerk SH

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Über das Unternehmen

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein ist eine gemeinnützige und rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Verwaltungsrat, Vorstand und Geschäftsführerin stellen die Verwaltungsorgane des Studentenwerks Schleswig-Holstein dar. Der Verwaltungsrat und der Vorstand sind paritätisch mit Studierenden und Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern oder Persönlichkeiten aus dem Lande Schleswig-Holstein besetzt. Der Verwaltungsrat entscheidet in gesetzlich bestimmten Angelegenheiten und wählt den Vorsitzenden und zwei Studierende in den Vorstand. 

In den Verwaltungsrat entsendet jede Hochschule je angefangener 3.000
der ihr angehörender Studierender zwei Vertreterinnen oder Vertreter.
Der Vorstand leitet die Verwaltung des Studentenwerks. Der Vorstand
setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden, der
Geschäftsführerin, einem studentischen Mitglied für die wissenschaftlichen Hochschulen und einem studentischen Mitglied für die Fachhochschulen und die Musikhochschule Lübeck. Die Geschäftsführerin vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich nach außen.

Art des Unternehmens: 
Unternehmen

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