Prüfingenieure für Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauherrn wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde. Im Freistaat Sachsen erfolgt die Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Die Beauftragung mit der bauaufsichtlichen Prüfung schließt die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich des geprüften bautechnischen Nachweises mit ein.
Art des Unternehmens:
Unternehmen