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Sachbearbeitung städtebauliche Planung/ Städtebauförderung (m/w/d)

Die Stadt Burg schreibt zum nächstmöglichen Eintrittstermin die Stelle

Sachbearbeitung städtebauliche Planung/ Städtebauförderung (m/w/d)

aus.
Willkommen in der Kreisstadt Burg - einem attraktiven Mittelzentrum in Sachsen-Anhalt.
Die Stadtverwaltung engagiert sich mit Stadtrat und Ortschaftsräten sowie den Bürger/innen in vielfältigen Themenfeldern. Gemeinsam gestalten wir Burg für unsere Bürger/innen und Gästen und unterstützen sie in den unterschiedlichsten Lebenssituationen. Dabei ist es uns wichtig, mit der Zeit zu gehen: Wir schaffen moderne Arbeitsbedingungen, damit sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen.
Bringen Sie sich mit Ihren Ideen für eine offene und bunte Stadtgesellschaft ein.
Als Stadtplaner (m/w/d) sind Sie verantwortlich für die komplexe Bearbeitung der Verfahrensabwicklung der Bauleitplanung in Burg. Dabei begleiten Sie den gesamten Lebenszyklus von der Abstimmung der Vorbereitung von Projekten über die Planung und die Beteiligung und Abwägung bis hin zum Satzungsbeschluss.

Zum Aufgaben gehören insbesondere:

  • Aufstellung von Bauleitplänen und weiteren Satzungen nach BauGB,
  • Erarbeitung städtebaulicher Rahmenpläne sowie von Konzepten für
  • Mitwirkung an der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
  • Beratung von Bürgern, Bauherren, Architekten und Abstimmungen mit
  • Begleitung der LEADER-Projekte
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von Städtebauförderprojekten,
  • Vorbereitung und Durchführung von Workshops und Beteiligungsformaten der Öffentlichkeit zu stadtplanerischen und stadtgestalterischen Inhalten und Projekten,
  • initiativreiche Betreuung bei städtischen Förderprojekten zur Entwicklung
  • maßgebende Mitgestaltung der Umgebung und der Inhalte des städtischen Grafischen Informationssystems zu den Themen Städtebau, Klimaschutz, Umweltschutz.

Unsere Anforderungen an Sie:
· abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Städtebau, Stadtplanung, Raumplanung, Architektur, Geografie, Landschaftsplanung oder Urbanistik jeweils mit Vertiefung Städtebau oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt (m/w/d)
· Berufserfahrung auf dem Gebiet des städtebaulichen Entwurfs wäre vom Vorteil,
· umfangreiche und vertiefende Kenntnisse im Planungs- und Baurecht sowie auf dem Gebiet der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung wären vom Vorteil
· ein hohes Maß an Entscheidungsstärke, Organisations-, Moderations- sowie Kommunikationsfähigkeit
· hohes Engagement, Sozialkompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit
· sichere EDV-Kenntnisse im Bereich der graphischen Darstellung
· Führerschein Klasse B
Was bieten wir Ihnen:

  • den schnellen Einstieg in ein interessantes und dynamisches Aufgabengebiet sowie die Einbindung in ein motiviertes Team von Mitarbeitern,
  • Unterstützung bei der Einarbeitung in das Tätigkeitsfeld sowie die Möglichkeit von regelmäßiger Weiterbildung/ Qualifizierung,
  • eine faire Vergütung und die tarifliche Sicherheit des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA, Entgeltgruppe 10)
  • Arbeitszeitgestaltung mit Arbeitszeitkonto und Gleitzeit,
  • Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten,
  • sowie ein umfangreiches Angebot in der betrieblichen Gesundheitsförderung,
  • eine Stadt zum Entdecken, bezahlbaren Wohnraum und ausgezeichnete Kitas und Schulen

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungsfrist 14.06.2025
Hinweis zur Datenverarbeitung:
Mit Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens.
Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten werden diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.
Der Bürgermeister - Stark

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Veröffentlicht am 07.06.2025

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