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Sachbearbeiters (m/w/d)

Landratsamt Sonneberg

  • Der Landrat -

Stellenausschreibung

Im Sachgebiet Kreiskasse der Finanzverwaltung des Landratsamtes Sonneberg ist die Stelle eines Sachbearbeiters (m/w/d) befristet als Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Zum Aufgabengebiet gehören u.a.:

  • Abwicklung der Kassengeschäfte (insbesondere Verwaltung der Kassenmittel, Buchführung und Zahlungsverkehr, Kassenautomat)
  • Kontrolle und Buchung von diversen Konten
  • Zuarbeiten zum Jahresabschluss

Anforderungen an den Stelleninhaber:

  • Laufbahnausbildung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw.

Verwaltungsfachangestellter, geprüfter Verwaltungsangestellter (Absolventen des
Fortbildungslehrganges I) oder vergleichbare Ausbildung

  • gute Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechtes sowie des kommunalen Haushaltsrechts
  • Beratungskompetenz, starke soziale und kommunikative Fähigkeiten
  • wertschätzender Umgang mit Menschen
  • selbständiges Arbeiten und Teamfähigkeit,
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Beherrschen der Standard-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (30 Stunden wöchentlich). Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 03.06.2025 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg.
Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.
Sonneberg, den 13.05.2025
Robert Sesselmann
Landrat

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Veröffentlicht am 21.05.2025

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