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Sachbearbeiter Straßenverkehrsangelegenheiten (m/w/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeiter Straßenverkehrsangelegenheiten (m/w/d) Sachbearbeiter Straßenverkehrsangelegenheiten (m/w/d)KopfbereichArbeitVerwaltungsfachangestellte/r - KommunalverwaltungSachbearbeiter Straßenverkehrsangelegenheiten (m/w/d)Stadtverwaltung ZeulenrodaVollzeitZeulenroda-Triebesab 01.09.2024befristet für 12 MonateHeuteStellenbeschreibung

Die Stadt Zeulenroda-Triebes mit rund 17.000 Einwohnern beabsichtigt zum 01.09.2024 eine Stelle mit (1 VbE = 39 Wochenstunden) als

Sachbearbeiter Straßenverkehrsangelegenheiten (m/w/div) zu besetzen. Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet. Eine Weiterbeschäftigung im Anschluss ist beabsichtigt.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u. a. :
Erstellen von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 Abs. 1 StVO
Erstellen von Erteilung Genehmigungen Sonntagsfahrverbot und Gefahrguttransporte
Erarbeitung von Stellungnahmen zu Schwerlasttransporten (§ 29 Abs. 3 StVO)
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 StVO
Antragsbearbeitung auf Genehmigung von Sondernutzungen nach StVO bzw. Sondernutzungssatzung wie: Lagern von Baumaterial Plakatierungen, Gerüste, Container Werbebanner, Infostände, Verkaufseinrichtungen, Außengastronomie
Antragsbearbeitung auf Genehmigung Lager- und Brauchtumsfeuer
Erarbeitung von Konzepten für die Verkehrslenkung und Parkraumbewirtschaftung
Erstellen von Pressemitteilungen, Bearbeiten des Baustelleninformationsystems Thüringen
Durchführung von Verkehrsschauen an Bahnübergängen, Landesstraßen, Kreisstraßen u.a.
Beschaffung von Verkehrszeichen,
Überwachung Ampelanlage
Ausführen der Tätigkeit der Unfallkommission

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

· mind. abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte / r oder eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
· sehr gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Ordnungswidrigkeitsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung sowie Straßenverkehrsrecht
· wünschenswert eine einschlägige Berufserfahrung im Bereich Straßenverkehrswesen/Verkehrssachbearbeitung
körperliche Eignung, Belastbarkeit, Teamfähigkeit
EDV-Kenntnisse im Bereich Office
Erfahrungen in der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wünschenswert
Führerschein der Klasse B
Die Vergütung erfolgt entsprechend nach TVöD in der Entgeltgruppe 8.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (einschließlich der letzten dienstlichen Beurteilung) richten Sie bitte schriftlich bis zum 03.05.2024 an die:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Rückfragen / Informationen
Hauptamt Tel.: 036628/48-111
Markt 1 Mail: h.rasym@zeulenroda-triebes.de
07937 Zeulenroda-Triebes
Die Stadt Zeulenroda-Triebes fördert aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX und diesen gleichgestellten Personen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
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Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 17.04.2024

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