Sachbearbeiter Natura 2000 (m/w/d)
Stellenausschreibung
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Sachbearbeiter Natura 2000 (m/w/d)
befristet im Rahmen einer Elternzeitvertretung voraussichtlich bis Oktober 2026 zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Was erwartet Sie?
In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.
Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Vollzug der im Landkreis gültigen Landesverordnung (N2000-LVO LSA) über die NATURA-2000-Gebiete
bestehend aus 3 Europäischen Vogelschutzgebieten nach Europäischer Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL, 2009/147/EG) und 28 FFH-Gebieten nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG)
- Prüfung von Anzeigen und Erteilung von naturschutzrechtlichen
- Erlaubnissen/Einvernehmen/Befreiungen/Vereinbarungen für Vorhaben und Maßnahmen
- Prüfung von Freistellungen
- Ergänzende Anordnungen/Umsetzung der Schutzbestimmungen
- Prüfung der FFH-Verträglichkeit von Vorhaben und Maßnahmen
- Prüfung der Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen
- Erteilung von Anordnungen
- Kontrolltätigkeiten bei Vorhaben und Maßnahmen in NATURA-2000-Gebieten, Kontrolle und Durchsetzung der in Genehmigungsbescheiden festgelegten Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) gegenüber Antragstellern vor Ort
- Abwägung von Zielkonflikten mit anderen Behörden
2. Erteilen von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht im Rahmen allgemeiner Amtshandlungen und gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und § 1 Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)
3. Kontrolltätigkeit und Sachbearbeitung zur Sicherung des Flächenschutzes
- Vorbereitung zu Ahndungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Durchsetzung der Anordnungen zur Gefahrenabwehr über Zwangsmittel
- Anordnung der sofortigen Vollziehung
4.Widerspruchsbearbeitung zu o.g. Genehmigungsverfahren als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis einschließlich Mitarbeit bei der Aufbereitung streitgegenständlicher Sachverhalte für die Verwaltungsgerichte
5. Bearbeitung von Maßnahmen gegen invasive Arten
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Fach-/ Hochschulabschluss im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung bzw. Landschaftsökologie oder ein sonstiger Fach-/ Hochschulabschluss mit Bezug auf die genannten Aufgaben des künftigen Stelleninhabers
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- fachbezogener Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes, EU-Verordnungen und Richtlinien (NatSchG LSA, BNatSchG, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Biotoptypen-Richtlinie LSA, Kartieranleitung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen LSA, Baumschutzverordnungen, LWaldG LSA, WG LSA, BGB, OWiG LSA, VwVfG, VwVfG LSA, VwKostG LSA, AllGO LSA, UIG LSA)
- gute PC-Kenntnisse (allgem. sowie fachbezogene (GIS-) Computerkenntnisse)
- Kooperations- und Koordinationsfähigkeit
- Flexibilität
- Beharrlichkeit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Verhandlungsgeschick
- Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B
Was bieten wir?
- ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
- Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
- gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
- attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport, Fahrradleasing u.v.m.
- eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.
Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Wenn Sie Bewerber außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz sind, ist die Vorlage eines unbefristeten Aufenthaltstitels und Arbeitserlaubnis erforderlich.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18\. Dezember 2025 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Hinweis:
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.
Lutherstadt Wittenberg, 28. November 2025
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