Sachbearbeiter (m/w/d) „Förderung Bienenzuchterzeugnisse“
Im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Abteilung 5 „EU-Fonds und Agrarzahlungen“ ist im Referat 54 „Agrarförderzentrum Mittelthüringen“ eine Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d)
„Förderung Bienenzuchterzeugnisse“
unbefristet am Dienstort Stadtroda oder Sömmerda zu besetzen.
Über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum:
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum als obere Landwirtschaftsbehörde, obere Gartenbaubehörde sowie obere Landesbehörde für die Entwicklung des Ländlichen Raums mit rund 800 engagierten und qualifizierten Mitarbeitern tätig.
Das Agrarförderzentrum ist neben der Bearbeitung und Kontrolle von Agrarzahlungen und Tierwohlmaßnahmen auch für projektbezogene Maßnahmen zuständig. Hierzu zählen das EU-Schulprogramm, die Imkerförderung und die Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse in Thüringen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Antragsbearbeitung einschließlich aller formellen und materiellen Prüfungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenerzeugnisse
- Vorbereitung der VOK durch Auswahl von Beihilfeempfängern einschließlich Auswertung und ggf. Einleitung erforderlicher Maßnahmen
- Erarbeitung von Stellungnahmen für Fachaufsichtsbehörde sowie europäischer und nationaler Prüfbehörden
- Erstellung von Statistiken
Ihr Anforderungsprofil
- abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom oder Bachelor) in Agrarwissenschaften oder vergleichbaren Fachrichtungen
o d e r
- Pkw-Führerschein (Klasse B)
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- Organisationsfähigkeit, Abstraktionsfähigkeit, Beratungskompetenz
- fachspezifische Kenntnisse im EU - Subventionsrecht, Verwaltungsrechtskenntnisse
- Kommunikationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Konfliktfähigkeit
- hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Flexibilität, Teamfähigkeit
- gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
Das bieten wir Ihnen
- einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Möglichkeit zum IT-gestützten Arbeiten außerhalb der Dienststätte
- 30 Tage jährlicher Erholungsurlaub
- der 24. Dezember / 31. Dezember sind arbeitsfreie Tage
- vielseitige interne und externe Angebote an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- attraktive Jahressonderzahlung sowie Krankengeldzuschuss und VBL-Leistungen zur Altersvorsorge (Tarifbeschäftigte) und
- viele weitere Leistungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L)
Wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung:
Die Bewerber werden gebeten, Angaben zur Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen zu machen und entsprechende Belege beizufügen. Die Erfüllung des Anforderungsprofils ist anhand von Zeugnissen zu belegen.
Die Vergütung von Tarifbeschäftigten erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 10 TV-L. Die aktuelle Entgelttabelle und den Entgeltrechner finden Sie unter .
Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen sowie entsprechender Bewährung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Für bereits verbeamtete Bewerber steht eine Planstelle bis zur Wertigkeit A 11 ThürBesO zur Verfügung.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Ihre aussagefähige Bewerbung (mindestens Anschreiben, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise in Kopie) richten Sie bitte bis spätestens zum 20\. Juli 2025 unter Angabe der Kennziffer 54.2/2025 und des favorisierten Dienstortes an:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 11 „Personal, Organisation“
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Gern können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an folgende Adresse senden:
bewerbung@tlllr.thueringen.de
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie unter . Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, ansonsten kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für die Anerkennung erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter. Das TLLLR gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher wer-den bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmun-gen besonders berücksichtigt.
Bei Übermittlung der Bewerbung per E-Mail wird darauf hingewiesen, dass durch das TLLLR der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann und daher Bewerber das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte selbst tragen. Das Einverständnis zur Überprüfung der E-Mail und der Anhänge auf schädliche Codes und Viren wird bei der Nutzung der E-Mail-Kommunikation vorausgesetzt.
Die übersandten Unterlagen können nur als PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP-Archiv sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, so-weit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzkonform vernichtet.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im TLLLR und zu Ihren Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet unter
Auf Wunsch wird Ihnen eine Papierfassung zugesandt.
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