Regierungsinspektoranwärter (m/w/d)
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in Dresden bietet zum 1. Oktober 2026 in Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und dem Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin
EINEN Studienplatz
für die Laufbahn der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt Verfassungsschutzdienst an.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.
Das Studium bietet Ihnen
· eine Einstellung als Regierungsinspektoranwärter (m/w/d) (Beamtenverhältnis auf Widerruf),
· ein dreijähriges standortübergreifendes duales Studium an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste,
· folgende Inhaltsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Aufgabenfelder und Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, Recht der Nachrichtendienste, politische Ideengeschichte, Spionageabwehr, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlicher Informationen,
· ergänzende Inhalte an der Akademie für Verfassungsschutz, z. B. zur Gesprächsführung, Observation, nachrichtendienstlicher Einsatztechnik,
· verschiedene Praktika im Bundesamt für Verfassungsschutz sowie im Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und
· den Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d).
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
· eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5) oder
· aussagekräftige Zwischenzeugnisse vorlegen können, sofern Sie einen der vorgenannten Abschlüsse zum Ende des Schuljahres 2025/2026 anstreben und die erforderliche Durchschnittsnote voraussichtlich erreichen werden,
· die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
· die Bereitschaft besitzen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
· Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit, Mobilität, Flexibilität, die Fähigkeit zu selbstständiger Arbeit sowie die Bereitschaft zu ständiger Fortbildung,
· Interesse an politischen sowie rechtlichen Themen und IT-Affinität,
· eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
· Verantwortungsbereitschaft, hohes Engagement, Diskretion und eine besondere Zuverlässigkeit,
· die Bereitschaft, an den Dienstorten Brühl, Dresden, Köln, Swisttal und Berlin ausgebildet zu werden,
· die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (z. B. Dienstreisen, Dienst zu ungünstigen Zeiten) und
· die Bereitschaft, sowohl im Innen- als auch im Außendienst eingesetzt zu werden.
Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Wir bieten Ihnen
· Anwärterbezüge (Beamtenverhältnis auf Widerruf) gem. § 70 ff. des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)
· 30 Urlaubstage pro Jahr
Ein erfolgreich absolviertes Studium begründet keinen Anspruch auf anschließende Übernahme in den Dienst des Freistaates Sachsen. Das Landesamt für Verfassungsschutz bemüht sich um eine unmittelbar anschließende Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe A 9 der Besoldungsordnung A zum SächsBesG).
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Das LfV Sachsen ist bestrebt, den Anteil von Frauen in der staatlichen Verwaltung zu erhöhen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Allgemeine Informationen zum LfV Sachsen bzw. zum Studium können Sie unserer Homepage www.verfassungsschutz.sachsen.de sowie der Homepage der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung www.hsbund.de entnehmen.
Die datenschutzrechtliche Information zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf der Folgeseite.
Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
zur Bewerberdatenverarbeitung
1
Verantwortlicher:
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 100 242
01072 Dresden
E-Mail:
personal@lfv.smi.sachsen.de
Telefon:
0351/8585-0
2
Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen
E-Mail:
recht@lfv.smi.sachsen.de
Telefon:
0351/8585-113
3
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Bewerbungsverfahren
Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal
4
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG
5.1
Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.
5.2
Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:
Sofern das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen lediglich künftige Beschäftigungsdienststelle ist, werden die personenbezogenen Daten der personalverwaltenden Dienststelle offengelegt.
Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage derer Beteiligungsrechte offengelegt.
6
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.
7
Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
8
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden.
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