Justizhelferin/Justizhelfer im Wachtmeisterbereich (m/w/d)
Bei dem Amtsgericht Leipzig ist eine Stelle
einer Justizhelferin/eines Justizhelfers im Wachtmeisterbereich (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit (40 Stunden) oder Teilzeit - mit dem Ziel der anschließenden Übernahme in ein Beamtenverhältnis - zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 (Teil II, Abschnitt 12.1 der Anlage A zum TV-L).
Wegen der beabsichtigten Übernahme in das Beamtenverhältnis wird bei der Auswahlentscheidung die Altersgrenze des § 7 Absatz 1 Satz 1 SächsBG berücksichtigt.
Aufgabengebiet:
- Arbeit an der Sicherheitspforte und der Informationsstelle sowie in der Telefonzentrale
- Aktenumlauf/Aktentransport
- Vorführ-, Sicherheits- und Ordnungsdienst
- Einlass- und Gepäckkontrollen
- Annahme, Verteilen und Absenden der Post
- Kurier- und Zustellfahrten
- Wahrnehmung des Dienstes in der Hauptverhandlung sowie sonstiger Termine einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen der Richterin/des Richters
- Beaufsichtigung und Vorführung von Gefangenen zu Terminen
- Tätigkeiten im Bereich der Haustechnik
Anforderungsprofil
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung - wegen des beabsichtigten Einsatzes in der Haustechnik vornehmlich im technischen Bereich
- PKW-Führerschein
- keine gesundheitlichen Einschränkungen, körperliche Belastbarkeit und Fitness zwingend erforderlich
Darüber hinaus wird ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit erwartet.
Ihrer Bewerbung sind mindestens die folgenden Unterlagen beizufügen:
- aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweise über schulische und berufliche Abschlüsse.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte bzw. ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung mit Mitbewerbern bevorzugt berücksichtigt. Es wird gebeten, den Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung der Bewerbung beizufügen.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn diesen ein geeigneter, adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
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