Gemeinde Beetzendorf - Gemeindearbeiter Minijob (m/w/d)
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Gemeinde Beetzendorf - Gemeindearbeiter Minijob (m/w/d)
Allgemeines:
Die Gemeinde Beetzendorf hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur unbefristeten Einstellung die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w/d) in geringfügiger Beschäftigung (Minijob) zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Unterhaltungs- und Pflegearbeiten für die gemeindlichen Grünanlagen, Friedhöfe, Straßen, Spielplätze und sonstigen kommunalen Einrichtungen/Flächen, Durchführung des Winterdienstes
- Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
- Pflege von Geräten, Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen
- Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen
- Transportleistungen
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Werkzeuge, Geräte und Maschinen Eine Änderung bzw. Anpassung der Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Anforderungen
- handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Dienstbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (z.B. Winterdienst)
- Führerschein Klasse BE
- persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst (Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses; wird bei Einstellungszusage abgefordert)
- Tauglichkeit nach G20 (Lärmbereich), G 41 (Absturzgefahr) und G 24 (Hauterkrankungen) Es besteht die Pflicht zur Teilnahme an diesen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vor Einstellungsbeginn (wird im Rahmen der Einstellungszusage angefordert)
Leistungen:
Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bieten wir Ihnen eine Vergütung entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bis zur Entgeltgruppe 3.
Bewerbungsunterlagen:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf die vorliegende Behinderung hin, damit wir Ihre Interessen bestmöglich wahren können.
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 22.06.2025 an:
Gemeinde Beetzendorf -Bürgermeister Lehnemann persönlich- Marschweg 3, 38489 Beetzendorf
oder per E-Mail:
gemeinde-beetzendorf(at)vg-beetzendorf.de
Bei eventuellen Bewerbergesprächen sind Abschluss-/Prüfungszeugnisse sowie erforderliche Zertifikate im Original vorzulegen.
Über die Besetzung der Stelle entscheidet der Gemeinderat Beetzendorf bzw. deren Hauptausschuss. In diesem Zusammenhang werden die Bewerbungsunterlagen den Mitgliedern des Gemeinderates bzw. Hauptausschusses zum Zwecke der Beschlussfassung zur Einsicht gegeben. Bewerber(innen), die diesbezüglich Einschränkungen machen möchten, müssen dies in ihrer Bewerbung entsprechend kennzeichnen. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gespeichert und verarbeitet werden. Möchten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück, dann fügen Sie den Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe bei. Andernfalls erfolgt eine datenschutzkonforme Vernichtung nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsfristende.
Kontakt
Gemeinde Beetzendorf
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