Friedensrichter (m/w/d)
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Friedensrichter (m/w/d)
Allgemeines:
Die Große Kreisstadt Dippoldiswalde liegt nahe der Landeshauptstadt Dresden und bildet das Tor zum Osterzgebirge. In der Stadt mit ihren 18 Ortsteilen leben rund 15.000 Einwohner. Durch vielseitige Familien- und Freizeitangebote, sehr gute regionale und überregionale Verkehrsanbindungen und moderne Wohngebiete hat sich die Stadt Dippoldiswalde zu einem attraktiven und lebenswerten Wohnort entwickelt. Weitere Informationen zur Stadt finden Sie unter www.dippoldiswalde.de.
Für die neue Wahlperiode von 2026 - 2031 ist nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz im Schiedsbezirk, welcher sich auf die Große Kreisstadt Dippoldiswalde und im Rahmen einer Zweckvereinbarung auch auf die Gemeinde Klingenberg erstreckt, die Funktion des Friedensrichters (m/w/d) zu besetzen.
Anforderungen
Wir suchen eine engagierte, leistungsbereite und verantwortungsbewusste Persönlichkeit und erwarten:
- Einfühlungsvermögen und Geduld
- Bereitschaft und Fähigkeit, zerstrittene Parteien anzuhören, rechtliche Grundlagen zu analysieren und verständlich zu vermitteln und letztendlich Sachverhalte in einem gemeinsamen Konsens zu lösen
- höfliches, freundliches sowie sicheres und kompetentes Auftreten
- vorurteilsfrei, neutral, sachlich und besonnen gegenüber den Streitparteien handeln
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Bereitschaft zum Zuhören
- im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde oder der Gemeinde Klingenberg leben
Das Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Friedensrichter sollen dabei mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein und im Schiedsstellenbezirk (Große Kreisstadt Dippoldiswalde und der Gemeinde Klingenberg - jeweils mit allen Ortsteilen) wohnen.
Leistungen:
Zu den Aufgabenbereichen gehören:
- Schlichten von Streitparteien zur Herstellung des Rechtsfriedens, ganz unter dem Motto „Schlichten statt Richten“
- Probleme bei Zivilstreitigkeiten lösen
- Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld
- Lösung bei Privatklagedelikten wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses
Da die Aufgabenerfüllung und -umsetzung auch in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt erfolgt, sind computertechnische Kenntnisse keine zwingende Voraussetzung, jedoch sehr vorteilhaft.
Die Tätigkeit als Friedensrichter (m/w/d) ist ehrenamtlich. Der Friedensrichter (m/w/d) erhält für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Arbeits- und Sprechzeiten des Friedensrichters (m/w/d) können je nach Bedarf flexibel und bürgerfreundlich eigenverantwortlich gestaltet werden, Für die allgemeinen Sprechzeiten sollte der Donnerstag von 15 - 18 Uhr vorgesehen werden.
Die Wahl des Friedensrichters (m/w/d) erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Der Friedensrichter (m/w/d) wird durch den Stadtrat gewählt und nachfolgend durch das Amtsgericht Dippoldiswalde vereidigt. Als Dienstbeginn wird der 01. März 2026 angestrebt.
Bewerbungsunterlagen:
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.
Senden Sie Ihre Bewerbung inkl. Ihrer Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen etc.) bis zum 12. Januar 2026 (Posteingang) an die
Große Kreisstadt Dippoldiswalde
Stabsstelle Personal
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
oder per Mail zusammengefasst in einer PDF-Datei an die E-Mailadresse
personal(at)dippoldiswalde.de .
Senden Sie uns bitte nur Kopien Ihrer Unterlagen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind erwünscht. Diese werden bei gleicher Qualifikation und fachlicher Eignung in besonderer Weise beachtet. Einen entsprechenden Nachweis bitten wir der Bewerbung beizufügen.
Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen z.B. Reisekosten, werden nicht erstattet.
Dippoldiswalde, den 16. Dezember 2025
Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Kontakt
Stadt Dippoldiswalde
Markt 2
01744 Dippoldiswalde
(03504) 64990
E-Mail: stadt(at)dippoldiswalde.de
dippoldiswalde.de
Mehr über Stadt Dippoldiswalde [hier].
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