Ersten Beigeordneten (m/w/d)
Die Kreisstadt Bad Salzungen ist ein gewachsenes Mittelzentrum mit 23.000 Einwohnern. Die Stadtverwaltung beschäftigt ca. 300 Mitarbeiter in fünf Fachbereichen und zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen. Bad Salzungen ist seit 2009 staatlich anerkanntes Sole-Heilbad und mit rd. 250.000 Übernachtungen jährlich bedeutender Kurstandort. Zudem ist Bad Salzungen mit der Werratal-Kaserne Garnisonsstadt. Bad Salzungen verfügt neben der Kernstadt über 20 Ortsteile. Aufgrund der landschaftlichen Vielfalt zwischen Rhön und Thüringer Wald sowie den touristischen Potenzialen der Kurstadt fokussiert sich Bad Salzungen auf die Entwicklung des Gesundheitstourismus.
In der Kreisstadt Bad Salzungen ist zum 1. Dezember 2026 die Wahlbeamtenstelle einer/eines
hauptamtlichem
Ersten Beigeordneten (m/w/d
zu besetzen.
Der/Die Erste Beigeordnete ist Beamter/-in auf Zeit und wird durch den Stadtrat für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Thüringer Kommunal-Besoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 ThürBesG. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Gemäß Thüringer Kommunalordnung hat der Bürgermeister die Leitung einzelner Geschäftsbereiche an den Beigeordneten zu übertragen. Zum Geschäftsbereich des
1. Beigeordneten gehören die Fachbereiche Bürgerdienstleistungen und Finanzen sowie die Stabstelle Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus obliegt der/dem Ersten Beigeordneten die Stellvertretung des Bürgermeisters.
Gesucht wird eine belastbare, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und fachlich qualifizierte Führungspersönlichkeit mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft und mehrjähriger Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, dem Stadtrat sowie den anderen städtischen Gremien sollte selbstverständlich sein. Der/Die Bewerber/in sollte sehr mit der Stadt Bad Salzungen identifiziert sein. Der/Die Bewerber/in sollte es verstehen, eine bürgerorientierte Verwaltung engagiert weiter zu entwickeln und die Mitarbeiter kooperativ und leistungsorientiert zu motivieren und zu führen.
Bewerber/Bewerberinnen müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.
Vorausgesetzt werden:
- abgeschlossenes Hochstudium der Rechts-, Verwaltungs- oder Politikwissenschaften,
- umfassende Kenntnisse und Berufserfahrung in den Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung,
- mehrjährige Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich,
- Erfahrungen im Umgang mit kommunalpolitischen Gremien.
Es wird erwartet, dass der/die zünftige Stelleninhaber/in den Wohnsitz in der Stadt Bad Salzungen nimmt.
Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist für Männer und Frauen gleichermaßen geeignet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (inkl. tabellarischen Lebenslauf, lückenlosen Tätigkeitsnachweis, beglaubigter Zeugnisabschriften sowie einschlägiger Prüfungs- und Dienstzeugnisse und Referenzen) richten Sie bitte im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bewerbung Erste/r Beigeordnete/r“ bis zum 01.08.2026 an folgende Anschrift:
-persönlich-
Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen
Herrn Klaus Bohl
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Durch die Bewerbung entstehenden Kosten (einschließlich Reisekosten) werden nicht erstattet.
Bitte beachten Sie, dass soweit Sie Ihrer Bewerbung keine frankierten DIN-4- Rückumschlag beifügen, davon ausgegangen wird, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten.
In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Stadtverwaltung Bad Salzungen ausdrücklich die Zustimmung, Ihre übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefonnummer/E-Mail) durch hierfür befugte Personen zum Zwecke des Stellenbesetzungsverfahrens zu erfassen und zu nutzen. Des Weiteren werden aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate und der Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst.
Die Stadtverwaltung Bad Salzungen versichert, dass nur der Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Bewerbungsverfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
gez. Bohl
Bürgermeister
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