Fit werden für den Lehrberuf mit der Einstiegsqualifizierung

Veröffentlicht am 07.11.2022

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Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits konkret für einen Beruf entschieden haben, für eine Ausbildung fit machen. Es ist eine von der Agentur für Arbeit unterstützte Möglichkeit, einen Betrieb, Teile des Berufes und das Berufsleben kennenzulernen und im Anschluss vielleicht einen „richtigen“ Ausbildungsvertrag zu bekommen. Mögliche Bereiche sind unter anderem Bau, Wirtschaft, Verwaltung, Handel, Gastgewerbe, Lagerlogistik, Metall, Textil, Druck, Elektro. 

Ein solches Praktikum kann bis zu einem Jahr dauern. Geeignet ist sie für junge Leute unter 25 Jahren, die die Schulpflicht mit schlechtem oder gar keinem Schulabschluss erfüllt haben. Auch ist sie eine Möglichkeit für die beim Arbeitsamt gemeldeten Bewerber, die nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Auch junge Leute, die keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, können eine EQ antreten. 

Das Praktikum wird vergütet. Die Vergütung kann auch bezuschusst werden. Bei der Suche nach einer EQ-Stelle helfen die örtliche Berufsberatung in der Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. 

Für förderungsbedürftige Jugendliche, die eine EQ ohne Hilfe nicht schaffen würden, gibt es ein gesondertes Programm mit dem Titel Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus). Diese Jugendlichen sollen während einer EQ besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten. So kann zum Beispiel die Agentur für Arbeit einen speziellen Nachhilfeunterricht finanzieren. 

 

EQ auf einen Blick 

Dauer: 6 bis 12 Monate 

Beginn der Förderung 

Frühestens ab 1. Oktober im Zusammenhang mit der Nachvermittlung. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist für Bewerber aus früheren Schulentlassungsjahren, Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich. 

Vergütung 

Die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer vereinbart. Tarifliche Vereinbarungen müssen beachtet werden. 

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