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Um dein Ausbildungsziel zu erreichen, musst im Ausbildungsbetrieb praktisch arbeiten und in der Berufsschule das Theoretische lernen. Was dein Ausbilder darüber hinaus von dir erwarten darf, ist in deinen Pflichten als Auszubildender festgehalten.
Grundsätzlich gelten für Auszubildende ab 18 Jahren das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für minderjährige Auszubildende die besonderen Bestimmungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Das sind deine wichtigsten Pflichten:
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Lernpflicht: Um dein Ausbildungsziel zu erreichen, musst du dich aktiv bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben.
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Berufsschulunterricht und Prüfungen: Dazu gehört natürlich die Pflicht, am Unterricht in der Berufsschule und an Prüfungen teilzunehmen, auch an Schulungen außerhalb der Ausbildungsstätte.
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Ausbildungsnachweisführung: Dein Berichtsheft musst du führen – dieser schriftliche Ausbildungsnachweis gehört zu deinen Pflichten.
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Weisungsgebundenheit: Im Rahmen deiner Ausbildung bist du verpflichtet, den Weisungen von Personen zu folgen, die weisungsberechtigt sind.
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Betriebliche Ordnung: Du bist verpflichtet, die geltende Ordnung in deiner Ausbildungsstätte einzuhalten.
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Geheimhaltungspflicht: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse deines Arbeitgebers musst du für dich behalten.
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Sorgfaltspflicht: Du verpflichtest dich nicht nur dazu, deine Aufgaben sorgfältig auszuführen, sondern auch dazu, Arbeitsmittel sorgsam zu behandeln und nur für angewiesene Arbeiten zu verwenden.
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Pflicht zur Krankmeldung: Wenn du krank bist und deshalb nicht arbeiten oder am Berufsschulunterricht teilnehmen kannst, musst du das noch vor Arbeits- bzw. Schulbeginn melden und (je nach geltender Frist in deinem Betrieb) eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Noch Fragen? Eine umfassende Übersicht und Erklärungen zu allen Rechten und Pflichten, die du als Auszubildender hast, kannst du dir hier kostenlos als PDF herunterladen.
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