Alles zu seiner Zeit: Arbeit, Pausen, Schule, Urlaub

Veröffentlicht am 09.01.2023 von Juliane Groth

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Die Zeiten, in denen du aus Auszubildende*r arbeitest, werden durch deinen Ausbildungsvertrag geregelt. Natürlich nicht irgendwie, sondern nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich gelten für Auszubildende ab 18 Jahren das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für minderjährige Auszubildende die besonderen Bestimmungen laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Wie lange wird gearbeitet und wann darfst du Pause machen? 

Was gilt als Arbeitszeit? 

Deine im Betrieb oder in der Dienststelle verbrachte Zeit gilt als Arbeitszeit – ganz egal, ob du eine Vollzeit- oder Teilzeitberufsausbildung machst, flexible Arbeitszeiten oder Schichtdienste hast. Zu deiner Arbeitszeit zählt auch das Schreiben deines Berichtshefts. 

So sind die Arbeitszeiten gesetzlich geregelt:

Volljährige Azubis dürfen höchstens 48 Stunden an insgesamt fünf Tagen pro Woche arbeiten, aber nicht mehr als 10 Stunden am Tag. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt eine Ruhepause von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor. 

Minderjährige Azubis dürfen höchstens 40 Stunden an insgesamt fünf Tagen pro Woche arbeiten, zwischen 6 und 20 Uhr, aber nicht mehr als 8 Stunden am Tag. Die Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen beträgt 12 Stunden. Davon darf dein Arbeitgeber nur im Notfall abweichen, wenn keine volljährige Person zur Verfügung steht.  

Pausenzeiten 

Spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit solltest du eine Erholungspause von mindestens 15 Minuten einlegen. Und Pause ist Pause: Du kannst in dieser Zeit tun, was du willst und musst nicht in Bereitschaft sein. Die erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deinem Alter und deiner Arbeitszeit.  

Bist du unter 18 Jahre alt, machst du 30 Minuten Pause, wenn du viereinhalb bis sechs Stunden arbeitest und 60 Minuten Pause, wenn du mehr als sechs Stunden arbeitest. Bist du über 18 Jahre alt, machst du 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit und 45 Minuten Pause nach neun Stunden Arbeit.  

Berufsschulzeit 

Für die Berufsschule muss dich dein Ausbildungsbetrieb freistellen. Die Unterrichtszeit wird auf deine Arbeitszeit angerechnet – ein Schultag entspricht dabei meist einem Arbeitstag. 

Endlich Urlaub! 

Irgendwann bist auch du einfach reif für die Insel. Good news: Auch als Auszubildende*r hast Anspruch auf Urlaub. Erwachsene Azubis haben einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub pro Jahr. Bei Azubis unter 18 ist der Anspruch gestaffelt: Jugendliche unter 16 Jahren haben mindestens 30 Urlaubstage im Jahr, unter 17-Jährige haben mindestens 27 Tage pro Jahr frei und unter 18-Jährige mindestens 25 Tage.

Eine umfassende Übersicht und Erklärungen zu allen Rechten und Pflichten, die du als Auszubildender hast, kannst du dir hier kostenlos als PDF herunterladen.   

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