Aus dem Nest … in die Welt: Ausbildung und Ausland

Veröffentlicht am 04.11.2022 von Juliane Groh, Susanne Reinhardt und Thomas Bothe

Wann kannst du ins Ausland?

Sprachkenntnisse vertiefen, eine neue Kultur erleben, Kontakte knüpfen und Selbstständigkeit lernen – gute Gründe für einen Auslandsaufenthalt gibt es viele. In der Ausbildung wirst du damit auf das Arbeiten in der globalisierten Welt vorbereitet und kannst deinem Lebenslauf interessante Erfahrungen hinzufügen. Bevor du den Rucksack packst, gibt es aber einiges zu beachten.

Im Grunde genommen hast du in jeder Ausbildung die Möglichkeit, einen Teil davon im Ausland zu absolvieren. Drei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Dein Ausbildungsbetrieb stimmt zu, der Auslandsaufenthalt dient dem Ausbildungsziel und er wird als Teil der Ausbildung anerkannt. Dauert deine Zeit im Ausland länger als vier Wochen, muss ein spezieller Ausbildungsplan erstellt werden, damit auch dort die richtigen Inhalte vermittelt werden. Einen Anspruch darauf, einen Teil deiner Ausbildung im Ausland zu machen, hast du grundsätzlich nicht. Du kannst aber bei der Suche nach geeigneten Stellen darauf achten, ob ein Ausbildungsbetrieb einem Auslandseinsatz offen gegenübersteht. Bei internationalen Konzernen und bei Unternehmen mit Niederlassungen im Ausland sind die Chancen höher. Manche Unternehmen werben sogar mit diesen Möglichkeiten. Bei Ausbildungen mit starker internationaler Ausrichtung ist es besonders von Vorteil, deine Kenntnisse im Ausland zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Berufe wie Fremdsprachenkorrespondent/ in oder Eurokaufmann/-frau.

Wie kannst du ins Ausland?

Wenn du während der Ausbildung ins Ausland gehst, dann meistens für ein Auslandspraktikum oder einen Austausch mit Partner-Betrieben. Die gute Nachricht: Da du nicht deine gesamte Ausbildung, sondern nur einen Teil davon im Ausland verbringen willst, hast du viel weniger rechtliche Hürden zu bewältigen. Die gesetzliche Grundlage regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Grundsätzlich gilt: Dein Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen, solange du im Ausland bist, das heißt, dein Ausbildungsunternehmen zahlt weiterhin die Vergütung und die Berufsschulpflicht ist aufgehoben – das Berichtsheft musst du aber weiterführen. Die „Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte“ wird im Ausbildungsvertrag vermerkt. Wer für Reise- und Unterbringungskosten – abgesehen von der Vergütung – aufkommt, ist nicht eindeutig geregelt. In einigen Fällen übernimmt auch das der Ausbildungsbetrieb, einen Anspruch darauf hast du aber nicht. Allerdings werden Auslandsaufenthalte zum Teil staatlich gefördert, zum Beispiel mit den Förderprogrammen „Leonardo da Vinci“ oder „Erasmus+“ für Lernmobilität.

Welche Alternativen kannst du versuchen?

Nicht immer klappt es mit dem Auslandsaufenthalt in der Zeit deiner Ausbildung. Das heißt aber nicht, dass du nicht auch davor oder danach gute Alternativen hättest! Du kannst zum Beispiel direkt nach deinem Schulabschluss ein Praktikum im Ausland machen, wenn du noch nicht genau weißt, was du in Zukunft beruflich machen möchtest. Auch diese Möglichkeiten kannst du dir genauer anschauen, wenn du unabhängig von der Ausbildung etwas Erfahrung im Ausland sammeln möchtest:

  • Sprachreise
  • Au Pair beziehungsweise Demi Pair (Au Pair + Sprachkurs)
  • Freiwilligendienst
  • Entwicklungsdienst / Friedensdienst für Berufsanfänger
  • Work & Travel
In §2 „Lernorte der Berufsausbildung“ steht unter Punkt 3, dass Auszubildende bis zu einem Viertel ihrer Ausbildung im Ausland verbringen dürfen. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das etwa neun Monate.
Berufsbildungsgesetz BBiG §2