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Stellendetails zu: Sachbearbeiter/in Ortsteilentwicklung
Sachbearbeiter/in Ortsteilentwicklung
Kopfbereich
Arbeit
Verwaltungsfachangestellte/r - Kommunalverwaltung
Sachbearbeiter/in Ortsteilentwicklung
Stadtverwaltung Saalfeld/SaaleStellenbeschreibung
Die Stadtverwaltung Saalfeld/Saale sucht eine/n Sachbearbeiter/in Ortsteilentwicklung (m/w/d) ab dem 01.08.2024.
Aufgaben:
- Betreuung der Außenstelle Kleingeschwenda (Annahme von Bürgeranliegen, direkte Bearbeitung oder Weitergabe an die zuständigen Fachämter)
- Zusammenstellung der Unterlagen für Ortsteilräte und Mitwirkung bei der Aufstellung der Tagesordnung für die Ortsteilratssitzungen Saalfelder Höhe, Wittgendorf, Reichmannsdorf, Schmiedefeld, Arnsgereuth, Beulwitz
- Mitwirkung bei der Erstellung des „Saalfelder Höhen Panorama“
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur
- Mitwirkung bei der Unterstützung der Vereine, Verbände etc. bei der Heimat- und Brauchtumspflege und kulturellen Traditionen
- Unterstützung der Fachämter bei deren Aufgabenerledigung in Bezug auf die Ortsteile, Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben und Baumaßnahmen sowie Maßnahmen der Dorfentwicklung und Dorfverschönerung in den Ortsteilen
- Haushaltssachbearbeitung (u.a. Auszahlung der Ortsteilzuwendungen)
- Allgemeine Bürotätigkeiten
Profil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Kaufmann/frau für Büromanagement oder gleichwertiger Berufsabschluss
- gute kommunikative Fähigkeiten
- Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung
- Führerschein Klasse B
Wir bieten:
- Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD VKA
- wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden (Teilzeit in Absprache möglich)
- monatliche steuerfreie Sachbezüge
- vermögenswirksame Leistungen
- Entgeltumwandlung
- Fahrradleasing
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (Betriebsrente)
- regelmäßige Weiterbildungen
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 13.05.2024 bevorzugt über das Onlineformular ein.
Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.